Über mich

Rechtsanwalt Spinner-Ahnert verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht. Zuvor war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität tätig und hat ein Zweitstudium der Sozialwissenschaften erfolgreich abgeschlossen.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere auf gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Kindern, insbesondere im Sorge- und Umgangsrecht – auch in internationalen Konstellationen. Rechtsanwalt Spinner-Ahnert hat bislang über 1.000 Kinderverfahren vertreten. Das Wohl der Kinder steht dabei stets im Mittelpunkt seiner Arbeit: Ziel ist es, die Belastungen für die betroffenen Kinder durch die elterlichen Konflikte möglichst gering zu halten. Dies gelingt am besten durch eine konstruktive Zusammenarbeit aller Verfahrensbeteiligten und, wo möglich, durch lösungsorientierte Gespräche mit beiden Elternteilen.

Verfahren zur Inobhutnahme – also die Wegnahme von Kindern durch das Jugendamt – übernimmt Herr Spinner-Ahnert nicht (mehr).

Auch im Rahmen von Scheidungen legt er großen Wert auf einvernehmliche Lösungen. Wer ausschließlich am Schaden des Ehepartners („Ich mach‘ dich fertig“) interessiert ist, findet in Rechtsanwalt Spinner-Ahnert nicht den richtigen Ansprechpartner.
 

Was macht vor allem bei Kinderverfahren einen guten Anwalt aus?

- Rechtskenntnisse und Erfahrung -
- (Kinder-)psychologische Kenntnisse und Erfahrung -
- Wille und Fähigkeit (!) zu einer konfliktreduzierenden Tätigkeit -

 

Er ist seit Ewigkeiten verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

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