Dienstleistungen
Rechtsanwalt Spinner-Ahnert arbeitet ausschließlich auf Basis von Gebührenvereinbarungen; eine Vertretung im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe übernimmt er nicht. Die vereinbarten Honorare liegen in der Regel über den gesetzlich festgelegten Gebühren. Diese Honorarstruktur gewährleistet Transparenz und Kostensicherheit für Sie – klarer kalkulierbar als Stundensatzvereinbarungen, die der Mandant / die Mandantin ohnehin nicht überprüfen kann.
Die pauschale Vergütung umfasst sämtliche Tätigkeiten gegenüber allen Verfahrensbeteiligten – einschließlich Jugendamt und Verfahrensbeistand (gesetzlich vorgeschrieben), Gutachtern (von entscheidender Bedeutung!) sowie, falls notwendig, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
Ob wir einmal oder 70 mal miteinander reden, uns einmal oder 10 mal treffen, der Preis ist fix; in Sorgerechtsverfahren mit einem Kind 4.000,00 € zzgl. MwSt. Für Reisen außerhalb des Landgerichtsbezirks Frankfurt fallen zusätzliche Reisekosten an.
Rechtsanwalt Spinner-Ahnert vertritt deutschlandweit – auch auf Italienisch und Englisch.